Zum 01. Juli 2013 tritt die EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) vollumfänglich in Kraft. Daraus ergibt sich für Hersteller von Bauprodukten nach harmonisierten europäischen Normen (z.B. Gesteinskörnungen für Beton und Mauermörtel) die Aufgabe, Leistungserklärungen zu erstellen. Diese Bauprodukte werden mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet.
Da sich in letzter Zeit Anfragen an Hersteller von Transportbeton nach Leistungserklärungen häufen, möchten wir an dieser Stelle klar stellen, dass es für Transportbeton definitiv keine Leistungserklärung geben kann, da es sich dabei um ein Bauprodukt nach Landesbauordnung handelt, dass mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) gekennzeichnet wird und nicht unter den Regelungsbereich der EU-Bauprodukten-verordnung (BauPVO) fällt.
Vereinfacht ausgedrückt:
Bauprodukt mit CE-Zeichen => Leistungserklärung
Bauprodukt mit Ü-Zeichen => keine Leistungserklärung |
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